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   OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12   

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OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12 (https://dejure.org/2012,45306)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2012 - 20 U 47/12 (https://dejure.org/2012,45306)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2012 - 20 U 47/12 (https://dejure.org/2012,45306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärung des Versicherungsnehmers bzw. Anlegers bei Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach dem Modell der sog. T2-Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an die Aufklärung des Versicherungsnehmers bzw. Anlegers bei Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach dem Modell der sog. T2-Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann aufklärungspflichtiges Anlagegeschäft sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt sich der Abschluss der hier streitgegenständlichen kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, weil das Todesfallrisiko gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung war (Urteile vom 11. Juli 2012, IV ZR 271/10 Rz. 20, IV ZR 151/10 Rz. 50 und IV ZR 164/11 Rz. 53).

    Eine ausreichende Aufklärung der Versicherungsnehmer erfolgt, wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, durch die Policenbedingungen, insbesondere deren Ziffern 2.1 und 2.6, nicht, weil sich daraus nicht ergibt, dass für alle Pools gemeinsame Reserven gebildet werden mit der Folge, dass die mit der Einmalzahlung des Klägers erwirtschaftete Rendite auch zur Gewährleistung von Garantieansprüchen aller anderen Versicherungsnehmer verwendet werden kann (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 IV ZR 164/11 Rz. 59 f.).

    Durch den Abschluss des Lebensversicherungsvertrages ist dem Kläger ein Schaden entstanden, der in der Belastung mit dem für ihn nachteiligen Vertrag liegt (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 164/11 Rz. 64 und IV ZR 151/11 Rz. 59).

    Diese Vermutung muss die Beklagte entkräften (BGH, Urteile vom 11, 07.2012, IV ZR 151/11 Rz. 61, IV ZR 164/11 Rz. 66 und IV ZR 271/10 Rz. 25).

    Dies ist hier nicht der Fall, denn der Kläger verlangt das negative Interesse, will also so gestellt werden, als hätte er den Lebensversicherungsvertrag mit der Beklagten nicht abgeschlossen (vgl. auch BGH, Urteile vom 11, 07.2012, IV ZR 151/11 Rz. 63, IV ZR 164/11 Rz. 68 und IV ZR 286/10 Rz. 30).

    Dass hierin einer der Gründe für den niedrigen Wertzuwachs der Poolanteile liegen könnte, konnte sich ihm aufgrund der Komplexität der Lebensversicherung nicht erschließen (BGH, Urteil vom 11.07.2012, IV ZR 164/11 Rz. 71).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Durch den Abschluss des Lebensversicherungsvertrages ist dem Kläger ein Schaden entstanden, der in der Belastung mit dem für ihn nachteiligen Vertrag liegt (BGH, Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 164/11 Rz. 64 und IV ZR 151/11 Rz. 59).

    Diese Vermutung muss die Beklagte entkräften (BGH, Urteile vom 11, 07.2012, IV ZR 151/11 Rz. 61, IV ZR 164/11 Rz. 66 und IV ZR 271/10 Rz. 25).

    Dies ist hier nicht der Fall, denn der Kläger verlangt das negative Interesse, will also so gestellt werden, als hätte er den Lebensversicherungsvertrag mit der Beklagten nicht abgeschlossen (vgl. auch BGH, Urteile vom 11, 07.2012, IV ZR 151/11 Rz. 63, IV ZR 164/11 Rz. 68 und IV ZR 286/10 Rz. 30).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Hierzu gehört in Fällen unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (vgl. BGH NJW 2008, 2576, 2578).

    Die erforderliche Kenntnis ist vorhanden, wenn die dem Geschädigten bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners als nahe liegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH NJW 2008, 2576, 2579).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Grundsätzlich sind zwar die mit einer Anlage erzielten Steuervorteile auf den Schaden anzurechnen; dies gilt indes nicht, sofern die Ersatzleistung ihrerseits besteuert wird (BGH NJW 2010, 2506, 2508).

    Zwar sind die erzielten Steuervorteile trotz Versteuerung der Ersatzleistung anzurechnen, wenn Anhaltpunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (BGH NJW 2010, 2506, 2508).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Steuerrechtlich sind Einnahmen einer Einkunftsart auch die Rückflüsse von Aufwendungen, die zuvor bei der Ermittlung der Einkünfte dieser Einkunftsart als Werbungskosten abgezogen werden (BGH NJW-RR 2011, 986, 988).

    Die Beklagte, die als Schädiger die Darlegungslast für die Vorteile und deren Anrechnung trägt, müsste dafür Umstände vortragen, auf deren Grundlage dem Kläger auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung die erzielten Steuervorteile in einem erheblichen Umfang verbleiben würden (BGH NJW-RR 2011, 986, 988).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt sich der Abschluss der hier streitgegenständlichen kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, weil das Todesfallrisiko gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung war (Urteile vom 11. Juli 2012, IV ZR 271/10 Rz. 20, IV ZR 151/10 Rz. 50 und IV ZR 164/11 Rz. 53).

    Diese Vermutung muss die Beklagte entkräften (BGH, Urteile vom 11, 07.2012, IV ZR 151/11 Rz. 61, IV ZR 164/11 Rz. 66 und IV ZR 271/10 Rz. 25).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Diese Auslegung hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich gebilligt (Urteil vom 11. Juli 2012 IV ZR 286/10 Rz. 15 - 17).

    Dies ist hier nicht der Fall, denn der Kläger verlangt das negative Interesse, will also so gestellt werden, als hätte er den Lebensversicherungsvertrag mit der Beklagten nicht abgeschlossen (vgl. auch BGH, Urteile vom 11, 07.2012, IV ZR 151/11 Rz. 63, IV ZR 164/11 Rz. 68 und IV ZR 286/10 Rz. 30).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Steuernachforderungen, die nach Rückabwicklung eines steuersparenden Rechtsgeschäfts zu erwarten sind, stellen keinen Schaden dar, weil sie durch die aus der Anlage erwachsenen Steuervorteile kompensiert werden, die anderenfalls im Wege der Vorteilsausgleichung zugunsten des Schädigers anspruchsmindernd zu berücksichtigen wären (Otto in: Staudinger, BGB, § 280 Rn. E 52; BGH NJW 2004, 1868, 1870).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Die Beklagte, welche die Darlegungs- und Beweislast für die mangelnde Kausalität der unterlassenen Aufklärung trägt (BGH WM 2012, 1337 ff. Rz. 37), hat sich bereits erstinstanzlich darauf berufen, dem Kläger sei es allein darauf angekommen, mit der Versicherung eine hohe Rendite von mindestens 8, 25 % zu erzielen, wobei für ihn die Einzelheiten der Poolverwaltung uninteressant gewesen seien (Klageerwiderung S 39).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
    Der Befreiungsanspruch geht jedoch gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch über, wenn der Schädiger - wie vorliegend die Beklagte im Rechtsstreit - die Leistung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat (BGH NJW 2007, 1809, 1811).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

  • OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 133/10

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Schadensersatzanspruch des

  • LG Bonn, 14.02.2012 - 9 O 369/10

    Zurechenbarkeit der Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Tätigkeit des

  • OLG Hamm, 07.08.2013 - 20 U 242/11

    Umfang der Beratungspflichten des Versicherers bei Abschluss einer

    Auch nach dem Sachvortrag der Beklagten dienen deshalb die gebildeten Reserven der Bedienung von Garantieansprüchen nicht nur der Poolmitglieder, so dass die damit verbundene poolübergreifende Reservenbildung die Gefahr in sich birgt, dass - auch mit den vom jeweiligen neuen Anleger eingezahlten Mitteln und den damit erwirtschafteten Renditen - Garantieansprüche solcher Versicherungsnehmer befriedigt werden, die in andere Pools investiert haben (vgl. dazu auch OLG Köln, Urteil vom 02.11.2012, 20 U 47/12, juris Tz. 66).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass solche außergewöhnlichen Steuervorteile vom Geschädigten erzielt worden sind, trägt der Schädiger (BGH a.a.O. juris Tz. 26; OLG Köln, Urteil vom 02.11.2012, 20 U 47/12, juris Tz. 81), hier also Beklagte.

    Ist nun aber davon auszugehen, dass der Anleger bei zutreffender Information die Anlage nicht abgeschlossen hätte, so bezieht sich dies in einem Fall wie dem Vorliegenden, in dem ein ganzes Anlagekonzept (die M-Konzept-Rente) angeboten wurde, auf die gesamte Anlage einschließlich des Darlehensvertrags und der Investmentanteile (so bereits OLG Köln, Urteil vom 02.11.2012, 20 U 47/12, juris Tz. 78).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11

    Haftung der Lebensversicherung für unterlassene Aufklärung über Kapitalanlage;

    Allerdings hält das Berufungsgericht trotz der zu Recht von dem Kläger betonten Komplexität der Sach- und Rechtslage aufgrund der durch die Vielzahl der von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers vertretenen Anleger erzielten Synergieeffekte bei der Verfassung vorgerichtlicher Anspruchsschreiben nur eine 1, 8 Geschäftsgebühr für angemessen (ebenso 1, 8 Gebühr: OLG Köln, Urteil vom 02. November 2012 - 20 U 47/12 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 7 W 34/13

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung der vom Kläger Zug um Zug zu erbringenden

    Bei der Bemessung des Streitwerts sind von den Zahlungs- und Freistellungsansprüchen die Werte der Zug um Zug zu überlassenden Versicherungen nicht abzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen, vgl. nur Urteil vom 29. Oktober 2012 - 7 U 201/11, VersR 2013, 482; im Ergebnis ebenso OLG Köln, Urteil vom 2. November 2012 - 20 U 47/12, juris; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 5 U 2167/11, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 9 U 112/09, juris).
  • KG, 19.07.2013 - 6 U 180/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Darlegungs- und Beweislast des

    Hierzu kann auf die Gründe der Urteile des OLG Köln vom 2. November 2012 - 20 U 47/12 - (Rz. 60 ff. zitiert nach Juris) und des OLG Stuttgart vom 29.10.2012 - 7 U 201/11 - (Rz. 48 ff) verwiesen werden.
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